Rechtliche Grundlagen für Drohnenflüge

Nachdem man in der letzten Zeit immer mehr von Drohnen für Flugaufnahmen und -Videos liest und auch in unserer Facebook-Gruppe vermehrt darüber diskutiert wird, hat Thomas direkt an der Quelle Informationen zum Thema Genehmigungen von Drohnenflügen eingeholt. In Hamburg gibt´s dazu eine besondere Regelung:

“ Aufstiege von Flugmodellen/Drohnen im Stadtgebiet Hamburgs bedürfen einer Einzelgenehmigung. Allgemeinerlaubnisse wie in den Flächenländern werden hier bis auf weiteres noch nicht erteilt bzw. anerkannt.

Die hier notwendige Einzelerlaubnis stützt sich auf das Sicherheits- u. Ordnungsgesetz, wonach im Ballungsgebiet unserer Großstadt aus Gefahren- u. Sicherheitsgründen die Zustimmung betroffener Dienststellen (neben der Deutschen Flugsicherung ggfls. Polizei, Feuerwehr) eingeholt werden muss. Dies geschieht nach der Antragstellung beim Referat Luftverkehr zentral durch uns. Ein Antrag sollte mindestens eine Woche vor dem geplanten Aufstieg (per Fax oder Email) eingereicht werden. Für kurzfristiger gestellte Anträge kann keine Garantie für eine rechtzeitige Bearbeitung übernommen werden.
Da die beantragten Aufstiege innerhalb der Kontrollzone Hamburg stattfinden, ist es aus Sicherheitsgründen nicht möglich, eine Erlaubnis für einen Zeitraum von mehreren Tagen zu erteilen. Sollte der Aufstieg am o.g. Tag (etwa aus Wettergründen) nicht stattfinden können, kann eine Verschiebung des Vorhabens tel. bei der Luftaufsicht beantragt werden. Die erste Terminänderung ist kostenfrei.

Um einen Antrag erstmalig bearbeiten zu können, benötige ich Angaben zum Fluggerät (z.B. Auszug aus dem Betriebshandbuch, Daten-/Leistungsblatt, …). Bei fehlenden Unterlagen kann das Fluggerät auch in der Behörde vorgezeigt und die Funktionsweisen erklärt werden. Sodann muss eine Haftpflichtversicherung für Drittschäden abgeschlossen sein und der Vertrag in Kopie vorgelegt werden. Der/ die Steuerer müssen benannt werden und einen Nachweis erbringen, dass er/sie das Fluggerät in allen Situationen sicher beherrscht/en (Vorlage eines Steuererzeugnisses oder Vorflug bei der Behörde).

Der Nachweis für die/ den Steuerer sowie die Unterlagen zum Fluggerät/ Vorführung bei der Behörde können entfallen, wenn Sie mir eine Durchschrift einer bereits erteilten Erlaubnis seitens einer Luftfahrtbehörde zusenden.

Das Antragsformular für die Beantragung einer Einzelerlaubnis für den Aufstieg eines UAV können Sie unter dem folgenden Link aufrufen und online ausfüllen:

https://www.hamburg.de/contentblob/4288770/data/antrag-drohnenaufstieg.pdf 

Für solche Anträge ist Herr Harry Denz, Leiter der Landesluftfahrtbehörde der zuständige Ansprechpartner:

Harry Denz
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Referat Luftverkehrspolitik, Luftfahrtverwaltung,
Luftsicherheitsbehörde, luftr. Planfeststellungsbehörde
Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
Telefon: 040/42841 1518
FAX: 040/42841 28 79
e-mail: harry.denz@bwvi.hamburg.de

PS: es gibt wie alles in der Welt auch eine etwas einfacher Version:

**Wer in einem Flächenstaat wie Niedersachsen, Brandenburg, Bayern etc. wohnt und es dort Allgemeinstarterlaubnisse gibt, kann auch in solchen Bundesländern die Starterlaubnis beantragen. Diese werden dann auch hier in Hamburg kurzfristig anerkannt. Hier bitte Herrn Denz darüber informieren, und die Unterlagen zusenden, anschließend kann dann auch für Hamburg eine Genehmigung erteilt werden.**

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